Andere Fälle: Etwas ist faul im Staate Österreich
Als Präsident der Österreichischen Gesellschaft
für Gerichtliche Medizin ist
Dr. Walter Rabl der führende Gerichtsmediziner in Österreich. In letzter Zeit
wurde er in komplexen und kontroversen Fällen wie denen Denisa Soltisovas und Jörg
Haiders mit der Rolle des endgültigen Gutachters beauftragt. Wann immer jemand
in Österreich
unter verdächtigen Umständen zu Tode kommt und sowohl Todesursache und Todesart
zur Debatte stehen ist es wahrscheinlich, dass Dr. Rabl dabei das letzte Wort
behält.
Dieser Sachverhalt ist von höchster Ironie, denn - wie ich in Eiskalter Tod schildere - spielte Dr. Rabl eine Schlüsselrolle in der Verschleierung & Vertuschung der Todesursache und Todesart Duncan MacPherson. Bei meinen Recherchen erfuhr ich von anderen unnatürlichen Todesfällen in Österreich die von Dr. Rabl und vom Strafjustizsystem auf höchst fragwürdige Weise behandelt wurden. Da die Familien der Verstorbenen ein ähnliches Schicksal erlitten haben wie die Familie MacPherson, halte ich es für angemessen eine Kurzdarstellung dieser Fälle auf dieser Website zu präsentieren
Angelika Föger
Die 32-jährige Angelika Föger – Ehefrau von Walter Föger und
Mutter von zwei Kindern – war Buchhalterin einer Molkerei in der tirolischen
Stadt Grän. Am 9. Juni 1990 wurde sie an ihrem Arbeitsplatz ermordet (mit vier
Messerstichen verletzt und dann erdrosselt). Kurz nach Eintreffen der Polizei
gestand der junge Lehrling Martin K. die Tat. Sein Motiv sei sexueller
Natur gewesen, sagte er. Er habe Angelika vergewaltigen wollen und sie
angegriffen, um ihren Widerstand zu brechen. Nachdem sie jedoch das Bewusstsein
verloren habe, sei er sich der Schwere seiner Tat bewusst geworden. Deshalb sei
er zum Haus des Nachbarn gerannt, um die Santitäter zu rufen. Diese seien aber zu
spät eingetroffen, um ihr Leben zu retten.
Mit diesem Geständnis schien der Fall gelöst. Es gab jedoch
am Tatort gefundenes Beweismaterial, dass Angelikas Witwer seitdem keine Ruhe
lässt. Die Schnittwunden an ihren Händen deuteten darauf hin, dass sie versucht
hatte, ihren Angreifer abzuwehren. In ihrer blutigen rechten Hand fanden sich
etwa 20 hellblonde Haare, und es war offensichtlich, dass sie diese ihrem
Peiniger während des Kampfes vom Kopf gerissen hatte.
Einige Stunden nach dem Mord untersuchte Dr. Walter Rabl (Gerichtsmedizin Innsbruck) den Tatort
und schrieb in seinem ersten Bericht [LOKALAUGENSCHEIN, 09.06.1990 um 19.15 Uhr]: »In der rechten Hand [des Opfers] befinden
sich hellere Haare, die offensichtlich nicht der Haarfarbe der Frau
entsprechen.« Diese Aussage spiegelte auch die Feststellung Markus Hammerls von
der Spurensicherung wider, der in seinem Bericht schrieb: »In der rechten Hand
des Opfers wurden blonde Haare festgestellt, die augenscheinlich nicht vom
Opfer stammen.« Am nächsten Morgen führte Dr. Rabl eine Obduktion durch und
vermerkte zu Angelikas Haaren folgendes:
-Das Haupthaar ist dunkelbraun, die Haare in der hohen
Scheitelregion ca. 7–8 cm lang, in der Hinterkopfregion sind die Haare über 20
cm lang. Die behaarte Kopfdecke erscheint, soweit äußerlich beurteilbar,
unverletzt.
-Entnommen wurde zur spurenkundlichen Vergleichsuntersuchung: Kopfhaare. [Dr. Walter Rabl, Obduktionsbefund, 10.06.1990 um 10.00 Uhr, KH-Reutte].
Aus Rabls Feststellungen geht klar hervor, dass man als nächsten Schritt in den Ermittlungen die in Angelikas rechter Hand gefundenen »helleren Haare« mit dem Haar des Hauptverdächtigen Martin K. vergleichen musste. Am Tag nach dem Mord wurde Martin K. im Landesgendarmeriekommando fuer Tirol/Kriminalabteilung/ 6020 Innsbruck verhört und eine der Fragen war: "Können Sie sich erinnern, ob die Frau Sie bei den Haaren gepackt hat?" Martin K. beantwortete diese Frage: "Des wüßt i eigentlich et, daß sie mi bei die Hoar ghät hot."
Martin K. war ein junger und naiver Junge vom Land. Zum
Zeitpunkt seines Geständnisses hatte er eine Blutalkoholkonzentration von 1,9
Promille. Der Mann, der ihn zu dem Geständnis überredete, war der örtliche
Gendarmeriekommandant Franz W., bekannt als guter Freund des Besitzers jener
Molkerei, in welcher sich der Mord ereignet hatte. Die Haare, die man in
Angelikas Hand gefunden hatte, boten die beste Möglichkeit, Martin K.s Geständnis
wissenschaftlich zu bestätigen. Es ist daher extrem sonderbar, dass Dr. Rabl in
seinem abschließenden Gutachten vom 24. September 1990 nichts von einem Vergleich
der in Angelikas Hand gefundenen Haare mit denen Martin Ks erwähnte.
Seltsamerweise fehlt auch in der Anklageschrift der Innsbrucker
Staatsanwaltschaft vom 30. November 1990 jeder Hinweis auf eine
»spurenkundliche Vergleichsuntersuchung« dieses wichtigen Beweismaterials.
Die grotesken Ereignisse und Wendungen in Angelika Fögers
Fall würden ein ganzes Buch füllen. Walter Fögers Cousin, ein pensionierter
Tiroler Gendarm namens Wolfram Föger, hat eine erste Fassung geschrieben. Durch
seine langjährige Erfahrung bei der Spurensicherung läuteten bei Wolfram
sämtliche Alarmglocken, als er erfuhr, dass die in Angelikas rechter Hand
gefundenen Haare nicht mit denen von Martin K. übereinstimmten. Bei
weiteren Ermittlungen fiel ihm auf, dass viele Details des Tatorts und auch
Angelikas Verletzungen nicht zur offiziellen Version des Verbrechens passten.
Da gewann er die Überzeugung, dass Martin K. mindestens einen Komplizen
gehabt haben musste. Es war sogar möglich, dass sein gesamtes Geständnis falsch
war.
Die Familie Föger und Martin K.s Verteidiger verlangten eine
Vergleichsanalyse von Martins Haar, Angelikas Haar und dem Haar, das man in
Angelikas rechter Hand gefunden hatte. Zu diesem Zeitpunkt bat das Innsbrucker
Gericht Walter Föger um eine Probe von Angelikas Haar. Das Gericht verschwieg
ihm, dass Dr. Rabl bereits eine Haarprobe zur »spurenkundlichen
Vergleichsuntersuchung« entnommen hatte. Doch davon erfuhr die Familie Föger
erst viel später.
Etwa ein Jahr vor dem Mord hatte sich Angelika ihre langen
Haare kurz schneiden lassen, und Walter Föger hatte noch eine lange, geflochtene
Strähne, die er als Erinnerung behielt. Diese wurde ans Institut für
Gerichtliche Medizin gebracht. Kurze Zeit später präsentierte Dr. Rabl seine
Ergebnisse: Die in Angelikas rechter Hand gefundenen Haare stimmten nicht mit
denen Martin K.s überein. Basierend auf der Analyse der von Angelikas
Familie zur Verfügung gestellten Strähne schloss Rabl jedoch, dass Opfer habe
»weiße, helle Haare« um ihre Geheimratsecke und müsse während des Kampfes mit
Kofler ihr eigenes Haar ausgerissen haben.
Dies war eine außergewöhnliche Abweichung von Rabls ursprünglichem Autopsiebericht, in dem dieser vermerkt hatte, Angelika habe gleichmäßig braunes Haar gehabt, was auch auf den Fotos vom Tatort und der Autopsie gut zu erkennen ist. Wenn sie also tatsächlich »weiße, helle Haare« um ihre Geheimratsecke gehabt hätte, warum war dies Rabl dann nicht bereits bei der Autopsie aufgefallen, als er ihre Kopfhaut auf Verletzungen untersuchte und eine Haarprobe zur »spurenkundlichen Vergleichsuntersuchung« entnahm?

Oben: Tatort Foto von Angelika Föger
Obwohl mit diesen Beweismitteln also äußerst fragwürdig
umgegangen wurde, wurde Martin K. 1991 für schuldig befunden. Etwa ein Jahr
nach der Verhandlung beschwerte sich Walter Föger bei Dr. Rainer Henn, dem
damaligen Direktor der Gerichtsmedizin Innsbruck, über Dr. Rabls Haargutachten,
und Henn willigte ein, das Beweismaterial erneut zu untersuchen. Kurz darauf
teilte er der Familie Föger mit, er habe ein revidiertes Gutachten erstellt.
Nach seiner Rückkehr aus Kärnten, wo er einen Vortrag über den Eismann Ötzi
halte, wolle beim Innsbrucker Gericht eine Wiedereröffnung des Falles
beantragen. Wie es das Schicksal wollte, kam es nie zu diesem Antrag, weil Dr.
Henn auf dem Rückweg nach Innsbruck bei einem Autounfall ums Leben kam. Nach
seinem Tod suchten Walter Föger und dessen Schwester Dr. Rabl auf, um Dr. Henns
revidiertes Gutachten zu diskutieren. Rabl erklärte ihnen, er wisse nichts
davon.
Im Jahre 1993 – zwei Jahre nach Martin Ks Verurteilung – wurde
der DNS-Beweis erstmals an österreichischen Gerichten zugelassen, also reichten
sowohl Walter Föger als auch Martin Ks Verteidiger beim Innsbrucker Gericht eine
Petition ein, den Fall wieder zu öffnen und einen DNS-Vergleich von Angelikas
Haar mit den in ihrer Hand gefundenen Haaren durchzuführen. In offenkundiger
Verletzung von §3 StPO (Objektivität und Wahrheitserforschung) wies das
Oberlandesgericht Innsbruck diese Anfrage mit folgender Begründung zurück:
…dass Angelika Föger im vorderen Kopfbereich (»Geheimratsecke«) helle bis weiße Haare aufgewiesen habe. (…) Da Angelika Föger laut Obduktionsbefund durch das Aufschlagen beim Sturz während der Angriffe des Verurteilten eine 3 cm große Einblutung der Kopfschwarte in der rechten Hinterkopfregion erlitten habe, widerspreche es nicht der Lebenserfahrung, dass sich das Opfer selbst an den Haaren angefasst habe, weshalb auch die Haare von Angelika Föger stammen können… [Dr. Johann Mahlknecht, Oberlandesgericht Innsbruck, Abt. 8, am 15. September 1993].
Unzufrieden mit dieser Begründung forderten Walter Föger und
Martin Ks Verteidiger das Gericht auf, das Haar herauszugeben, damit ein anderes
renommiertes Institut eine DNS-Untersuchung durchführen könne. Das Gericht wies
mit der Begründung der Beweissicherung auch dieses Ersuchen ab.
Am 11. Dezember 2007 suchte Walter Föger Dr. Rabl in dessem
Büro auf uns verlangte die Haare. Dr. Rabl erwiderte, diese seien während einer
kürzlichen Umstrukturierung des Instituts verloren gegangen. In einem
nachfolgenden Brief an die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte der gerichtsmedizinische Direktor Richard Scheithauer, dass die Haare tatsächlich
verloren seien. Lediglich den leeren Nylonbeutel, in dem die Beweise
aufbewahrt worden waren, habe man gefunden. Soviel zur Beweissicherung.
Wahrscheinlich waren am Tag von Angelikas Ermordung noch
weitere Männer in der Sennerei anwesend, darunter auch der Sohn des Eigentümers
– ein junger Mann im selben Alter wie Martin K. mit blondem Haar. Walter
Föger ist der Meinung, dass zu einer ordentlichen Ermittlung auch der Vergleich
der in Angelikas Hand gefundenen Haare mit denen des Sohnes des Eigentümers
gehört hätte.
Ein weiterer verstörender Aspekt dieses Verbrechens war eine
Stichwunde in der rechten Seite von Angelikas Brustkorb. Dr. Rabl schrieb dazu
in seinem Obduktionsbericht:
Der Stich kann weiter verfolgt werden in die obere Hohlvene, ca. 3 cm oberhalb der Umschlagfalte des Herzbeutels. Die obere Hohlvene ist durchstochen. [Dr. Walter Rabl, Obduktionsbefund, 10.06.1990 um 10.00 Uhr, KH-Reutte].
Vier forensischen Wissenschaftlern zufolge, die ich dazu konsultiert habe – darunter zwei Gerichtsmediziner – kann Angelika mit dieser Verletzung höchstens noch fünf Minuten gelebt haben. Wenn man bedenkt, dass sie zwar noch am Leben, aber dem Tode bereits sehr nahe war, als die Sanitaeter eintrafen, wird klar, dass ihr diese tödliche Wunde beigebracht wurde, nachdem Martin Kofler ins Nachbarhaus gerannt war, um die Sanitaeter zu rufen.
Um den Fall weiter zu analysieren, habe ich alle Tatortfotos an den renommierten Crime Scene Investigator (Tatort-Ermittler), Kenton Wong geschickt. Nachdem er die Tatortfotos begutachtet hatte, ist er zum selben Schluss wie Wolfram Föger gekommen. Und zwar, dass viele Details des Tatorts und auch Angelikas Verletzungen nicht zur offiziellen Version (basierend auf Martin K.s Geständnis) des Verbrechens passten.
Vollständiges Gutachten von Kenton S. Wong
Er bemerkte, dass der Tatort in Martins Zimmer Hinweise der Inszenierung zeigte. Als Beispiel dafür dient etwa das Hemd, das Martin angeblich trug als er Angelika angegriffen hat (es wurde später am Boden in seinem Zimmer gefunden und er trug es nicht als er bei den Nachbarn die Sanitaeter gerufen hat).
Das Foto von Herrn Koflers Hemd, das er angeblich trug als er Angelika Föger angegriffen hat, zeigt ein Blutspurenmuster das unvereinbar mit dem Blutspurenmuster, das man typischerweise bei Messerattacken vorfindet, ist. Das Muster auf dem Hemd legt ahe, dass jemand das Hemd auf der Rückseite zusammengefasst hat und mit der Vorderseite das Blut aufwischt. [Gutachten von Kenton Wong, Senior Forensic Scientist, Forensic Analytical Sciences, Inc, Hayward, California, 06.11.2012].
Oben: Martin Ks Hemd: Beachten Sie den leeren Bereich in der Mitte des oberen Blutflecks. Das ungewöhnliche Muster legt nahe, dass jemand das Hemd auf der Rueckseite zusammengefasst hat und mit der Vorderseite das Blut aufwischte.
Der Fall Angelika Föger ist ein weiteres Beispiel für die psychologische Verheerung, die entsteht, wenn beim Tod eines Familienmitgliedes nicht richtig ermittelt wird. Zweiundzwanzig Jahre lang plagte Walter Föger der Verdacht, dass ein anderer Mann den brutalen Überfall und Mord an seiner Frau begangen haben oder zumindest daran beteiligt gewesen sein könnte, und dass man diesen Mann vollkommen straflos hätte davonkommen lassen. Ein simpler DNS-Test hätte entweder Hinweise auf einen weiteren Täter geliefert oder Walter Föger von seinem Verdacht erlöst, doch das Innsbrucker Gericht weigerte sich, diese Prozedur anzuordnen. Wie um die Hinterbliebenen noch zu verspotten, »verlor« die Gerichtsmedizin Innsbruck daraufhin diesen Schlüsselbeweis in einem Mordfall – ein Verbrechen, für das es keine Verjährungsfrist gibt.
Im Februar 2012 stellte Walter Föger Strafantrag gegen Dr. Rabl wegen Erstellung eines falschen Gutachtens und Unterdrückung von Beweismitteln. Diese Anzeige wurde dem Welser Staatsanwalt Wolfgang Tursky zur Prüfung vorgelegt. Am 29. Juni 2012 wies Tursky die Anzeige mit der Begründung ab, dass die angeblichen Gesetzesverstöße Rabls verjährt seien.
Der Leser kann mehr ueber Angelika Foeger und ihr Witwers Suche nach der Wahrheit auf der folgenden Webseite lernen.
http://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com
Raven Vollrath
Wie ich in Kapitel 26 von Eiskalter Tod erwähnt habe, wurde im Juni
2006 in einem Flussbett in der Nähe des tirolischen Skigebiets Zöblen die
verweste Leiche von Raven Vollrath gefunden. Da Dr. Rabl an der Leiche keine
eindeutigen Hinweise auf Fremdeinwirkung feststellen konnte, schloss die
Staatsanwaltschaft Innsbruck den Fall. Ravens Eltern gaben sich damit jedoch
nicht zufrieden und stellten eigene Ermittlungen an. Mit Hilfe von Zoran Dobric, der eine preisgekrönte Dokumentation fuer die ORF-Sendung Thema produzierte, wurde der Fall neu aufgerollt und deutsche Ermittler fanden Beweise dafür, dass Raven von seinem Reisegefährten ermordet worden war.
Nachdem man den Tatverdächtigen 2008 in Deutschland verhaftet hatte, kehrten die Vollraths nach Innsbruck zurück, um zur Vorbereitung des Gerichtsverfahrens weiteres Beweismaterial zu sammeln. Als erstes baten sie Staatsanwalt Rudolf Koll um die Fotos von der Autopsie, doch gab dieser ihnen nur grobkörnige Fotokopien der Originalbilder. Dann suchten sie Dr. Rabl auf, der ihnen mitteilte, er könne ihnen die Fotos ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft nicht aushändigen. Dank der Hartnäckigkeit ihres Anwaltes bekamen sie die Bilder aber schließlich doch und sahen, dass eines davon Ravens auf dem Seziertisch ausgebreitetes T-Shirt zeigte. Im Brustbereich waren zwei Löcher gut zu erkennen, die von einem scharfen Gegenstand wie etwa einem Messer herrührten.

Oben: Foto von Raven Vollraths T-Shirt am Seziertisch, Gerichtsmedizin Innsbruck, 12.06.2006
Als der deutsche forensische Biologe Mark Benecke die
Autopsiefotos zu Gesicht bekam, riet er den Vollraths, Ravens Leiche zu
exhumieren. Eine Gerichtsmedizinerin aus Jena nahm daraufhin eine zweite
Untersuchung vor entdeckte an einer von Ravens Rippen mit bloßem Auge eine
Verletzung, die von einem Messer stammen musste. Im weiteren Verlauf der
Untersuchung stellte sie ähnliche Schnitte an einer weiteren Rippe und am
Brustbein fest.
Dr. Rabl behauptete, er habe die Spuren an Ravens T-Shirt und die Stichwunden an seinen Rippen schlicht nicht bemerkt, doch hielten die Vollraths dies für nicht glaubhaft. Schließlich hatte Dr. Rabl selbst das Foto gemacht, auf dem die Löcher im T-Shirt klar zu erkennen waren. Auch ist die Rechtsvorschrift für Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau sehr klar bezüglich die Untersuchung von Kleidung (Sehen Sie §. 31 und §. 32).
Ebenso seltsam war, dass dieses T-Shirt danach an Gerichtsmedizin Innsbruck verbrannt wurde. In einer ORF-Thema Sendung von 22.12.2008 berichtete Zoran Dobric über diese Nachlässigkeit der Behörden.
Wie die MacPhersons glauben die Vollraths, dass man sie hintergangen und betrogen hat. Bis heute jedoch sind sämtliche ihrer Versuche, die ganze Wahrheit ans Licht zu bringen, abgeschmettert worden. Im November 2011 verklagten die Vollraths Dr. Rabl wegen seines unrichtigen Gutachtens. Im Mai 2012 entschied das Innsbrucker Gericht, dass Dr. Rabl nicht für sein unrichtiges Gutachten hafte. Dieser Beschluss wurde von dem Obersten Gerichtshof in Oktober 2012 bestätigt.
Susi Greiner
Im August 2006 – kurz nachdem man Raven Vollraths Leiche gefunden hatte – verschwand die hübsche 28-jährige deutsche Kellnerin Susi Greiner in Südtirol. Zwei Wochen später wurde ihre vollkommen nackte Leiche auf einem Berg (dem Karwendel) gefunden, 1000 Höhenmeter oberhalb des Parkplatzes, wo sie ihren Wagen abgestellt hatte. Ihre Kleidung, ihre Wanderstiefel und ihr Rucksack, in dem sich ein Laptop und ein Mobiltelefon befanden, tauchten später an verschiedenen Punkten im Tal auf.
http://tirv1.orf.at/stories/258620
Von ihrem Laptop und Mobiltelefon waren sämtliche
Daten – und somit alle Anhaltspunkte für eine Kommunikation vor ihrem Tod –
gelöscht worden. Obendrein hatte man sie zum letzten Mal mit einem unbekannten Mann auf dem Beifahrersitz ihres Wagens gesehen.
Trotz dieser verdächtigen Umstände fand Dr. Rabl an ihrer Leiche keinerlei Hinweise auf Fremdweinwirkung und schloss daraus, sie sei an Unterkühlung gestorben. In einem Bericht des ORF hieß es: »Als einzige Verletzung haben die Ärzte eine Platzwunde am Kopf festgestellt, diese Wunde dürfte entstanden sein, als die Frau im Gelände mehrere Meter abgerutscht und hingefallen war.«
http://tirv1.orf.at/stories/131143
Aus Dr. Rabls Ergebnissen schloss die Polizei, dass Susi (in
einem bei Touristen beliebten Gebiet) nackt und ohne Schuhe in die große Höhe
aufgestiegen und dort an Unterkühlung gestorben sei.
Susis Mutter fragte Dr. Rabl nach dem Zustand der Füße ihrer Tochter. Er entgegnete, sie wiesen keine außergewöhnlichen Spuren auf, lediglich etwas Gras zwischen den Zehen. Wie, so wollte Susis Mutter wissen, war ihre Tochter dann mehrere Stunden lang barfuß über steiniges Gelände gewandert, ohne ihre Fußsohlen aufzuschürfen? Frau Greiner hätte Dr. Rabl auch fragen können, wie er darauf gekommen sei, dass die Platzwunde an Susis Kopf von einem zufälligen Sturz herrühre und nicht von einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand oder durch Kontakt mit dem Gestein, weil ein Angreifer sie zu Boden gedrückt habe.
Luca Elias
Univ.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer hat den folgenden Sachverhalt im Fall Luca Elias veröffentlicht:
"Im Juli 2007 wurde der damals 14 Monate alte Luca von der Kindesmutter wegen Atemschwierigkeiten und eines dunklen Ausschlags im Gesäßbereich in das Krankenhaus Mödling gebracht und dort behandelt. Die Kindesmutter war zu diesem Zeitpunkt mit ihren beiden Kindern auf Besuch bei ihrem Freund in Schwechat. Da die behandelnden Ärzte diverse Hämatome feststellten, die einen Verdacht auf Kindesmisshandlung („battered child") begründeten, schalteten sie das Jugendamt der BH Mödling ein. Wegen des Wohnsitzes der Kindesmutter in Tirol wurde das örtlich zuständige Jugendamt in Tirol telefonisch verständigt, das mit der Kindesmutter sogleich Kontakt aufnahm. Die Kindesmutter erteilte ihre Zustimmung zur Transferierung von Luca in das Krankenhaus nach Innsbruck.
Dort bestätigte sich bei einer neuerlichen Untersuchung der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung. Die Klinik empfahl dringend die Einleitung einer ambulanten Stützmaßnahme. Nach Auskunft des behandelnden Arztes habe das Kind aber keine ernsthaften Verletzungen, es gebe keine Zeichen von schwerer Misshandlung, sodass aktuell keine akute Gefährdung bestehe. So wurde beschlossen, das Kind unter einigen Auflagen in Eigenpflege der Kindesmutter zu belassen. Diese erklärte sich damit einverstanden und unterzeichnete eine förmliche Vereinbarung über die ambulante Unterstützung der Erziehung für Luca durch einen Familienberatungsverein, zunächst für drei Monate. Die Kindesmutter verpflichtete sich u.a., Luca anfangs zweimal wöchentlich, danach einmal im Monat dem Kinderarzt vorzustellen und nicht zu Besuchen beim Lebensgefährten mitzunehmen.
Am 1.10.2007 wurde die Jugendwohlfahrt telefonisch informiert, dass die Kindesmutter die Vereinbarung gebrochen hatte und mit Luca zu ihrem Freund nach Niederösterreich gefahren war. Sie wurde aufgefordert, umgehend nach Tirol zurückzufahren und den Familienberatungsverein zu kontaktieren.
Am 3.10.2007 kam die Kindesmutter mit Luca in die Innsbrucker Klinik, wo ein gebrochener linker Unterarm und blaue Flecken auf der rechten Kopfhälfte festgestellt wurden. Die Mutter gab den Ärzten gegenüber an, das Kind sei vor ein paar Tagen aus dem Bett und auf ein Spielzeug gefallen; sie habe nur an eine Prellung gedacht und diese zunächst mit einer Salbe behandelt.
Das Jugendamt veranlasste daraufhin die Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner; bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchung durfte die Kindesmutter Luca nicht nach Hause nehmen. Die Untersuchung konnte keinen direkten Hinweis auf Fremdeinwirkung feststellen; die Theorie der Kindesmutter wurde für möglich angesehen. Da aus Sicht des behandelnden Arztes nichts Gravierendes gegen die Kindesmutter sprach und keine das Kindeswohl gefährdenden Umstände erkennbar waren, wurde Luca unter gleichzeitiger Anordnung engmaschiger Kontrollen der Kindesmutter ausgefolgt.
In der Nacht von 1. auf 2.11.2007 starb Luca im Krankenhaus Schwechat. Luca war vom Freund der Mutter geschlechtlich missbraucht worden und an den Folgen dieser Tat gestorben. Die Obduktion ergab noch einen unentdeckten Armbruch, vermutlich aus dem Zeitraum zwischen Mitte Juli und Anfang August 2007, sowie einen Rippenbruch eine Woche vor dem Tod des Kindes."...........Ende des Zitats..............
Drei Wochen nach dem Mord an Luca wurden Fotos des verletzten Gesäßes des Kindes (aufgenommen im Juli 2007) von einer anonymen Quelle an den ORF gesendet.
http://www.youtube.com/watch?v=-QaGW4CBjwI
Auch auffällig sind die zwei ovalären Hämatome am linken Oberarm--typische Zeichen von Kindesmissbrauch (festes Anpacken des kindlichen Oberkoerpers). Das korrelliert eventuell auch mit dem Symptom der "Atemschwierigkeiten," denn beim „battered child syndrom“ kommt es durch das Schütteln des Kindes oft zu Störungen des noch unreifen Atemzentrums; erstens durch das Schütteln selbst, zweitens durch das (vor allem bei kleineren Kindern) Zusammendrücken des Thorax →Rippenbrüche →Kind wird „apathisch“(hat ja Schmerzen beim Atmen), kann nicht mehr tief genug Luft holen, um zu Schreien, sonst noch mehr Atemnot.
Der Gerichtsmediziner, der Luca's Verletztungen im Oktober 2007 untersuchte, war Dr. Walter Rabl.
In Mai 2008 gab es einen Prozess gegen Lucas Mutter und eine Tiroler Sozialarbeiterin wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht. Die angeklagte Sozialarbeiterin, die seit mehr als 20 Jahren im Bereich der Jugendwohlfahrt tätig ist, betonte, dass sie sich in erster Linie auf die Expertise des Innsbrucker Gerichtsmediziners Walter Rabl verlassen habe, der in seinen Ausführungen von „grober Behandlung“, nie aber von sexuellem Missbrauch ausgegangen ist. Trotzdem wird die Sozialarbeiterin fuer schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Euros wegen schwerer Koerperverletzung durch Unterlassung verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck wird es im Fall Luca kein Strafverfahren gegen ÄrztInnen und weitere MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt geben.
http://www.graz.at/cms/beitrag/10122565/2167322/
Diese Sache wirft eine grosse Frage auf: Wie kam Dr. Rabl zu dem Schluss, dass die Angabe der Mutter ("aus dem Bett und auf ein Spielzeug gefallen") glaubhaft war?
Die Universitätsklinik für Pädiatrie vermutete Kindesmisshandlung, aber das Jugendamt ist Dr. Rabls Meinung gefolgt. Warum? Aus welcher Fachliteratur oder praktischer Erfahrung hat Dr. Rabl seine Schlussfolgerungen gezogen?
Eine Google-Suche mit den Worten "injuries children falling out of bed" ergab diesen Artikel aus dem renommierten Journal of Pediatric Orthopaedics:
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3558802
Die wichtigste Schlussfolgerung der Studie:
Schwere Kopf-, Hals-, Wirbelsäulenverletzungen und Verletzungen der Extremitäten sind äußerst selten wenn Kinder aus dem Bett fallen. Kindesmisshandlung sollte vermutet werden (...) wenn ein Kind schwere Verletzungen hat und die gemeldete Ursache ein Sturz aus dem Bett ist.
Eine Google-Suche mit den Worten "Gewalt gegen Kinder erkennen" ergab die folgende Broschuere des Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Im Kapitel 10, "Erkennen von Kindesmisshandlungen/Verdachtsmomente" ist zu lesen:
Unterarmfrakturen sind bei misshandelnden Kindern oft anzutreffen, da der Unterarm nicht selten als Hebel zum Schütteln und Schleudern benutzt wird. Das Auftreten von Knochenbrüchen bei Kindern von einem Lebensalter unter drei Jahren muss generell als hoch verdächtig angesehen werden und erfordert weitere Untersuchungen. Röntgenologische Untersuchungen sind auf jeden Fall erforderlich.
Ein Paar Monate nach dem Mord an Luca gab es in Innsbruck einen weiteren Fall eines Kinds mit verdaechtigen Verletzungen. Laut einem ORF Bericht:
Klarheit erhofft man sich von den Untersuchungen an der Gerichtsmedizin Innsbruck. Wie man erkennen kann, ob blaue Flecken vom Spielen oder von einer Misshandlung stammen, erklärt Gerichtsmediziner Walter Rabl in "Tirol heute."
http://tirv1.orf.at/stories/248293
Denisa Soltisova
Denisa Soltisova war die slowakische Pflegerin eines
pensionierten Urologen in der oberösterreichischen Stadt Vöcklabruck. Am Abend
des 19. Januar 2008 wurde sie zum letzen Mal lebendig gesehen. Zehn Tage später,
also am 29. Januar 2008, fand man ihre vollkommen nackte Leiche in der Ager, 13
Kilometer flussabwärts von Vöcklabruck. Fünf Stunden später schloss der Welser
Staatsanwalt Wolfgang Tursky ohne vorangegangene Obduktion, dass es sich um
einen Selbstmord handele, und gab die Leiche zur Beerdigung in der Slowakei
frei.
Die mit der österreichischen Ermittlungsarbeit (bzw. deren
Ausbleiben) unzufriedenen Eltern von Denisa Soltisova beauftragten die
Gerichtsmediziner Josef Krajčovič und Lubomir Straka mit der Untersuchung von
Denisas Leiche. Sie fanden Blutergüsse an ihren Unterarmen und den
Innenseiten der Oberschenkel, die auf ein Gewaltverbrechen schließen ließen.
Die Blutergüsse am rechten Oberschenkel wiesen gleichmäßige Größen und Abstände
auf – wie die Größe und Abstände der Finger einer menschlichen Hand. Zudem
fanden sich in ihrem Blut Medikamente (Sulfinpyrazon und Glibornurid) gegen Gicht und
Diabetes, obwohl sie an keiner dieser Krankheiten litt. Zusammen eingenommen, verursachen die beiden Wirkstoffe eine
dramatische Senkung des Blutzuckerspiegels. Die »Pflegerin« und Serienmörderin
Elfriede Blauensteiner hatte den aktiven Wirkstoff im Glibornurid
(Sulfonylharnstoff) verwendet, um ihre Opfer zu vergiften.
Als der österreichisch-slowakische Autor Martin Leidenfrost
in Die Presse einen Artikel über den Fall veröffentlichte, wurde dieser in
Österreich nominell wiedereröffnet und der Linzer Gerichtsmediziner Johann
Haberl damit beauftragt, die Ergebnisse seiner slowakischen Kollegen zu
beurteilen. Aus seiner Analyse der Obduktionsbilder schloss Haberl, dass es
möglich – wenn auch nicht eindeutig klar – sei, dass die Spuren an Denisas
Armen und Oberschenkeln Verletzungen durch Gewalteinwirkung seien, die man ihr
zugefügt habe, als sie noch am Leben gewesen sei. Aufgrund des
fortgeschrittenen Verwesungsgrades der Leiche könne man jedoch nicht sicher
sein, behauptete er.
Der renommierte Wiener Pharmakologe Michael Freissmuth
wiederum hielt es für unwahrscheinlich, dass Denisa die Medikamente eingenommen
hatte, um Selbstmord zu begehen. In seinem an den Welser Staatsanwalt Wolfgang
Tursky gerichteten Gutachten schrieb er:
Die Einnahme aus suizidaler Absicht ist auch nicht plausibel (…) Wenn sie einen Suizid geplant hätte, dann wäre es plausibler, dass sie große Mengen des Sulfonylharnstoffs geschluckt hätte, um rasch an der Hypoglykämie zu versterben. (…) Es ist auch schwer nachvollziehbar, wozu Frau Mag. Soltisova zuerst Sulfonylharnstoff hätte nehmen sollen, um sich dann in den Fluss zu stürzen. Die Unterzuckerung wäre dafür hinderlich: Sie wäre zu schwach, bewusstseinsgetrübt und motorisch unkoordiniert gewesen, um den [circa 1,5 Kilometer] Weg bis zum Fluss zurückzulegen. Viel plausibler und wahrscheinlicher ist der Umstand, dass Frau Mag. Soltisova Glibornurid und Sulfinpyrazon von ihr unbemerkt beigebracht worden ist. (…) Vorstellbar wäre z.B. ein Szenario, wo Frau Mag. Soltisova zunächst die Kombination von Glibornurid und Sulfinpyrazon in einer geringen Dosis verabreicht wurde, um sie durch die einsetzende Unterzuckerung soweit zu beeinträchtigen, dass sie relativ leicht in den Fluss gestoßen werden konnte. [Univ. Prof. Dr. Michael Freissmuth, 23.6.2010]
An diesem Punkt hatten also bereits drei Wissenschaftler Anhaltspunkte für einen dringenden Mordverdacht gefunden, während ein vierter der Ansicht war, dass ein Mord nicht auszuschließen sei. Der nächste logische Schritt war es daher, umfassende polizeiliche Ermittlungen in Denisas Fall einzuleiten. Stattdessen beauftragte Staatsanwalt Tursky (in November 2010) Dr. Rabl mit der Auswertung des slovakischen Gutachtens.
http://derstandard.at/1293369706708/Tote-aus-dem-Fluss-im-Gutachter-Reigen?_lexikaGroup=7
Acht Monate später präsentierte
Rabl seine Ergebnisse. Seiner Ansicht nach seien die Defekte an Unterarmen und
Oberschenkeln makroskopisch unmöglich von postmortalen Fäulnis- und
Hämolyseflecken zu unterscheiden. Was die in Denisas Blut festgestellten
Medikamente betraf, schloss Dr. Rabl:
Die in der Slowokei durchgeführten chemisch-toxikologischen
Untersuchungen entsprachen weder in Betreff der Probenauswahl noch nach Art und
Weise ihrer Durchführung dem forensisch-toxikologischen Mindeststandard, der
für Interpretationen erforderlich wäre.
Nachdem Dr. Rabl diese Ergebnisse präsentiert hatte, stellte
der Welser Staatsanwalt Wolfgang Tursky das Verfahren ein. Seine
Presseerklärung zu dieser Einstellung schloss mit den Worten:
Tatsächlich hat die ursprüngliche Einschätzung der Staatswaltschaft Wels und des Gerichtsmedizinischen Instituts Salzburg-Linz Bestätigung erfahren. [Staatsanwaltschaft Wels, Einstellung des Verfahrens, 30. Juni 2011]
Wie obiger Rechtfertigungsversuch nahe legt, war Staatsanwalt Tursky befangen, da er es gewesen war, der den Fall am 29. Januar 2008 vorzeitig geschlossen hatte, ohne eine Autopsie anzuordnen. Ohne Autopsie aber war es unmöglich, im Fall einer toten jungen Frau, die man vollkommen nackt in einem Fluss gefunden hatte, eine Straftat auszuschließen.
In §128 Abs. 2 der StPO heißt es: »Eine Obduktion ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist.«
Somit stellte das slowakische Gutachten das professionelle Urteil von
Staatsanwalt Tursky scharf in Frage. Dies lässt den Verdacht aufkommen, er
könnte gewollt haben, dass der Obergutachter Dr. Rabl seinen slowakischen
Kollegen Fehler nachweist.
Da ich noch eine weitere Meinung über die Spuren an Denisas
Unterarmen und Oberschenkeln einholen wollte, leitete ich die entsprechenden
Autopsiebilder an Dr. Terri Haddix weiter, eine forensische Pathologin in einem unabhängigen forensischen Labor. Ich erklärte Dr. Haddix, die Leiche habe
bis zu zehn Tage lang unter Wasser gelegen (bei einer Temperatur von etwa 6
Grad Celsius) und sei danach noch einige Tage unter nicht weiter geklärten
Bedingungen gelagert worden, bis die Fotos gemacht wurden. Nachdem sie sich die
Bilder angesehen hatte, stellte sie fest:
Die Verletzung auf der Rückseite des rechten Arms (die auf einem der letzten Fotos angeschnitten zu sehen ist) ist offenbar tatsächlich eine Bluterguss, nicht nur eine Folge der Verwesung. Die Spuren an ihrem linken Schenkel weisen ein Muster auf (z.B. regelmäßige Abstände und ähnlich ausgerichtet), wenngleich das nicht zwingend bedeutet, dass sie vor dem Eintritt des Todes hervorgerufen wurden. Aus meiner Erfahrung in den Vereinigten Staaten heraus kann ich sagen, dass es sehr, sehr verdächtig ist, wenn man eine nackte Frau in einem Fluss findet. Wenn es sich hierbei um meinen Fall handelte, bedürfte es schon extrem stichhaltiger Beweise (auch ohne überzeugende ante mortem zugefügte Verletzungen), wollte man auf eine andere Todesursache als eine ungeklärte (oder möglicherweise Mord) schließen, etwa auf Selbstmord oder Unfall. [Email von Dr. Terri Haddix an John Leake, 28.11.2012]

Oben: Foto des Haematoms auf dem rechten Unterarm, angeschnitten um die tiefe Blutdurchsickerung zu zeigen.

Oben: Foto der Blutergüsse am rechten Oberschenkel
Dr. Rabls Kritik an den toxikologischen Erkenntnissen der Slowaken ist ebenfalls fragwürdig. Das Labor, das die Analyse durchführte, stellte die Medikamente in Denisas Blut mittels einer Gaschromatographie-Massespektrometrie fest – eine Standardmethode zur Untersuchung Blutserums.Wie genau hatte Dr. Rabl festgestellt, dass das slowakische Labor für beide Medikamente zu einem falschen positiven Ergebnis gekommen war? Die Presseerklärung von Staatsanwalt Tursky sagt darüber nichts aus.
Insgesamt hätten angesichts der Umstände von Denisas Tod
unverzüglich eine Autopsie angeordnet und gründliche Ermittlungen eingeleitet
werden müssen, konzentriert auf den Haushalt, in dem sie lebte und arbeitete.
Martin Leidenfrost, der schließlich ein Buch über den Fall veröffentlichte (Die
Tote im Fluss), entdeckte Hinweise darauf, dass sich zwischen Denisa und dem
alten Primar, den sie versorgte, eine freundschaftliche Beziehung entwickelt
hatte. Einmal hatte er »im Scherz«
gesagt, er habe Denisa so gern, dass er ihr am liebsten etwas vererben würde.
Aufgrund dieser Information forderte der Linzer Anwalt der Familie Soltis, den
Erbschaftsakt des Primars zu überprüfen. Dies wurde jedoch von den Behörden
abgelehnt.
Die Fälle Vollrath, Greiner und Soltisova wurden jeweils geschlossen, nachdem Dr. Rabl erklärt hatte, die Leichen der Opfer wiesen keine Anzeichen eines Verbrechens auf. Dies zeugt von dem enormen Gewicht, das die Staatsanwaltschaft auf gerichtsmedizinische Erkenntnisse im Vergleich zu anderen Untersuchungsmethoden legt. Somit hat der Gerichtsmediziner in unserer Gesellschaft eine Funktion von entscheidender Wichtigkeit, denn er verfügt über die Ausbildung, die Toten nach Anzeichen eines Tötungsdelikts zu untersuchen. Im Jahre 2007 gab Dr. Rabl ein Interview für Die Presse, in welchem er vor den gesellschaftlichen Gefahren warnte, wenn nicht genügend Autopsien durchgeführt würden – bedingt durch eine jüngere Rechtsreform ein zunehmendes Problem in Wien. »Es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis unerkannte Tötungsdelikte passieren werden«, sagte er.
Zwei Jahre später betonte er, es sei von fundamentaler Bedeutung für das Rechtssystem, dass »ausschließlich natürliche Personen, die auch für ihre Gutachten persönlich haften, als Gerichtssachverständige zu bestellen sind. (…) Ohne unabhängige Sachverständige ist die Qualität der Gutachten gefährdet.«
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00016/SEITE_0291.html
Diese Aussage wirft folgende Frage
auf: Wie genau werden denn Unabhängigkeit und Qualität von Gutachten (in
Österreich ein blühendes Geschäft) kontrolliert? Die Familien Föger und
Vollrath hatten viel Zeit und Mühen investiert, um die niedere Qualität von Dr.
Rabls Gutachten zu entdecken. Als sie versuchten, ihn dafür haftbar zu machen,
wies die Justiz ihre Klagen ab.
Da Dr. Rabl nicht in der Lage oder nicht gewillt war, die Bedeutung der zerhackten Gliedmaßen und zerfetzten Kleidung Duncan MacPhersons und auch nicht in der Lage oder nicht gewillt war, die Löcher in
Raven Vollraths T-Shirt und die Klingenspuren an seinen Rippen zu bemerken (die
bei bloßem Hinsehen aufgefallen wären), warum sollte man ihm dann die Kompetenz
zugestehen, die »Analysemethoden« seiner slowakischen Kollegen zu kritisieren?
Als Jörg Haider 2008 bei einem Autounfall ums Leben kam, hieß es, seine Fahrtüchtigkeit sei durch einen hohen Blutalkoholspiegel von 1,8 Promille stark beeinträchtigt gewesen. Woher wissen wir, dass die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit das Resultat übermäßigen Alkoholgenusses war und nicht einer bewusstseinsverändernden Substanz, die ihm jemand ohne sein Wissen ins Glas gegeben hatte? Wir können nur darauf vertrauen, dass die Gerichtsmediziner, die die toxikologischen Untersuchungen durchführten, kompetent und unparteiisch waren. Die erste Untersuchung wurde von den Grazer Gerichtsmedizinern Kathrin Yen und Peter Grabuschnig geleitet. Um deren Erkenntnisse zu überprüfen, beauftragte die Klagenfurter Staatsanwaltschaft Dr. Rabl mit einer zweiten Untersuchung. Können wir sichergehen, dass er diese kompetent und unparteiisch durchführte?
Der Autor dankt Henning Dedekind für seine große Hilfe bei der deutschen Fassung dieses Artikels.